Energiesammelgesetz stärkt die Rechtssicherheit für KWK-Anlagen

Das ursprünglich als „100-Tage-Gesetz“ bezeichnete Energiesammelgesetz wurde am 30.11.2018 vom Bundestag verabschiedet und hat am 14.12.2018 auch den Bundesrat passiert. Die Neuregelungen treten zum 1.1.2019 in Kraft, teilweise rückwirkend zum 1.1.2018. Neben zahlreichen weiteren Elementen sind zwei für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in unserem Leistungsbereich wichtige Regelungen enthalten:

  1. Die Geltungsdauer des KWK-Gesetzes wurde um drei Jahre bis 31.12.2025 verlängert. Dies verspricht Planungssicherheit für BHKW-Projekte, die im kommenden Jahr angegangen werden.
  2. Die EU-Entscheidung vom August zur Fortführung der ermäßigten EEG-Umlage für die Eigenversorgung mit KWK-Anlagen wird nun endlich in deutsches Recht umgesetzt. Für alle BHKW-Anlagen bis 1 MW elektrischer Leistung gilt wieder die gleiche Regelung, wie bis Ende 2017. Der in solchen Anlagen erzeugte und im Objekt verbrauchte Strom wird also weiterhin vollständig mit um 60 % verminderter EEG-Umlage belastet. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 1.1.2018 in Kraft und gilt für Bestandsanlagen mit Erstinbetriebnahme ab 1.8.2014 sowie auch für Neuanlagen.

Wir freuen uns, dass durch das Inkrafttreten des Gesetzes die Rechtssicherheit für den Betrieb von hocheffizienten Blockheizkraftwerken weiter gestärkt wird.

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