Die Entscheidung wurde am 22.8.2018 auf den Internetseiten der Europäischen Union (EU) veröffentlicht, ist bis Juli 2022 gültig und konkretisiert die im Frühling erzielte Einigung zwischen EU und BMWi (s.u.).
Insbesondere wurde bestätigt, dass Betreiber von KWK-Neuanlagen mit einer elektrischen Nennleistung unter 1 MW und gasförmigen, fossilen Brennstoffen (z.B. Erdgas) auch künftig nur 40 Prozent der EEG-Umlage auf die Eigenversorgung mit KWK-Strom entrichten müssen.
Details zur Regelung für größere KWK-Anlagen im Leistungsbereich 1-10 MW können dem Originaltext der EU-Entscheidung entnommen werden.
Anfang Mai 2018 wurde bei einem Treffen zwischen Bundeswirtschaftsminister Altmaier und EU-Wettbewerbskommissarin Vestager insbesondere die EEG-Eigenversorgung für KWK-Neuanlagen behandelt. Bei diesen ab August 2014 in Betrieb genommenen KWK-Anlagen bestand dringender Handlungsbedarf, da in den ersten Monaten diesen Jahres eine Regelungslücke übermäßig hohe EEG-Umlagebelastungen für Betreiber dieser Anlagen und erhebliche Marktunsicherheit verursacht hat.
Die Belastungen werden demnach weitestgehend rückwirkend zurückgenommen. Konkret wurde folgende Grundsatzeinigung erzielt:
Die Grundsatzeinigung muss noch in deutsches Recht umgesetzt werden. Wir gehen davon aus, dass die neuen Regelungen in den kommenden Monaten in Kraft treten werden.