Am 14. August 2020 sind mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger die Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG), vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission, in Kraft getreten. Die Neufassung mit den überwiegend rückwirkend zum 1.1.2020 gültigen Änderungen wird als KWKG 2020 bezeichnet.
Zur Veranschaulichung der Auswirkungen empfehlen wir den in der Online-Präsenz von „Der Gemeinderat“ erschienenen Artikel Schnellere Förderung für kleine Blockheizkraftwerke über die Erweiterung der KWK-Anlage im Schwimmbad Herrenberg um ein BHKW-Kompaktmodul GG 50.
Die Neuerungen sind selbstverständlich auch in unser Informationsblatt BHKW-Förderung eingeflossen, das neben dem KWKG auch zahlreiche weitere wichtige Rahmenbedingungen wie die anteilige Befreiung von der EEG-Umlage oder Energiesteuerrückerstattung beschreibt. Das Informationsblatt ist unter Downloads im zweiten Abschnitt (Unterlagen zur BHKW-Planung) abrufbar.
Dort stehen auch aktuelle Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für unsere BHKW-Kompaktmodule GG 50 und GG 132 bei exemplarischen BHKW-Projekten zum Download bereit. Selbstverständlich erstellen wir gerne projektspezifische Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen mit unterschiedlichen BHKW-Typen. Unsere Vertriebsingenieure sind per E-Mail an vertrieb|at|sokratherm.de und telefonisch erreichbar und unterstützen gerne bei der Planung von BHKW-Projekten.