Der Bundesrat hat Ende September einem Beschluss des Bundestages vom 27./28. Juni 2019 zugestimmt, der insbesondere die Verlängerung des KWK-Gesetzes bis zum 31.12.2025 vorsieht. Zudem wird mit dem Beschluss der „Eigenstrom“ aus KWK-Anlagen im Leistungsbereich 1-10 MW in Zukunft wieder nur mit 40 % der EEG-Umlage belastet (so wie der von KWK-Anlagen anderer Leistungsklassen auch).
Darüber hinaus hat das Klimakabinett der Bundesregierung im Eckpunktepapier (S. 18) die langfristige Bedeutung der KWK hervorgehoben:
Weiterentwicklung und umfassende Modernisierung der KWK
Die Kraft-Wärme-Kopplung wird kompatibel zum Ausbau der erneuerbaren Energien auf der Strom- und der Wärmeseite gefördert. Moderne KWK-Systeme ersetzen perspektivisch Kohle-KWK-Kraftwerke, sichern die Strom- und Wärmeversorgung ab und unterstützen durch eine flexible und systemdienliche Fahrweise die Integration erneuerbarer Energien. Die KWK-Förderung auch in der öffentlichen Versorgung wird weiterentwickelt und bis 2030 verlängert.
Durch die Verlängerung des KWK-Gesetzes bis zum 31.12.2025 herrschen nun endlich wieder stabilere Rahmenbedingungen für die KWK. Es bleibt abzuwarten, ob die Beschlüsse des Klimakabinetts zu weiteren Anreizen für KWK-Anlagen führen werden. Grundsätzlich können diese Entwicklungen aber als deutlich positive politische Signale zur zukünftigen Rolle der KWK festgehalten werden.
Aktuelle Informationen rund um das Thema KWK wird es auf dem B.KWK Kongress am 5./6. November 2019 in Berlin geben.