Seit Inkrafttreten der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) am 1. Juli 2017 sind Betreiber von Blockheizkraftwerken verpflichtet, diese innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme per Formular bei der Bundesnetzagentur zu registrieren. Diese Registrierung gehört künftig zu den Voraussetzungen für die Zahlung von Vergütungen wie KWK-Zuschlag oder EEG-Einspeisevergütung, muss aber mittelfristig auch von Betreibern ohne Vergütungsanspruch eingereicht werden.
Neben Neuanlagen erstreckt sich die Registrierungspflicht auch auf Bestandsanlagen, die vor dem 1.7.2017 in Betrieb genommen wurden. Anmeldungen für diese Bestandsanlagen können aus technischen Gründen voraussichtlich erst ab Dezember 2018 entgegengenommen werden, die Anmeldefrist endet am 30.6.2019.
Weitere Informationen samt Verordnungstext und Formular können den Seiten der Bundesnetzagentur (Suchwort „Marktstammdatenregister“) entnommen werden.