KWK-Gesetz 2027: Eckpunktepapier mit Verlängerung bis 2035 und Flexibilisierung

Laut dem vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) am 18.09.2026 veröffentlichten Eckpunktepapier wird das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bis zum Jahr 2035 verlängert und die Novelle spätestens im ersten Quartal 2027 in Kraft treten.

Die Förderung für Blockheizkraftwerke (BHKW) bis einschließlich 50 kW elektrischer Leistung soll deutlich reduziert werden. Zur Sicherung der deutlich attraktiveren Förderung nach KWKG 2025 empfehlen daher, BHKW dieser Leistungsgröße vor dem 31.12.2026 verbindlich zu bestellen.

Viele der im Eckpunktepapier beschriebenen Änderungen fördern die KWK als flexible Partnerin der Erneuerbaren Energien, um deren Erzeugungslücken hocheffizient zu schließen. Das erfordert einen strommarktorientierten Betrieb mit weniger Vollbenutzungsstunden (VBh) pro Jahr, bei dem das BHKW dann Strom erzeugt, wenn das Angebot knapp ist und das Potential bietet, am Strommarkt höhere Preise zu erzielen.

Die entsprechenden Änderungen in der Übersicht:

  1. Die Gesamtförderdauer soll bei unveränderter Gesamtfördersumme von 30.000 auf 20.000 Vollbenutzungsstunden (VBh) reduziert werden. Ab 2028 soll statt der bisher sehr kleinteilig gestaffelten Fördersätze ein einheitlicher KWK-Zuschlag von 7,5 ct/kWh für den Leistungsanteil bis 500 kW gelten. Dies bedeutet eine deutliche Vereinfachung und für größere BHKW mit rund 200 bis 500 kW elektrischer Leistung eine Erhöhung des KWK-Zuschlags.
  2. Die Anzahl der jährlich förderfähigen Vollbenutzungsstunden soll in 200-VBh-Schritten alle zwei Jahre von  3.300 VBh im Jahr 2026 auf 1.500 VBh im Jahr 2040 reduziert werden.
  3. Die KWK-Förderung soll auf eingespeisten Strom fokussiert werden. KWK-Strom ist künftig nur noch dann zuschlagsberechtigt, wenn er in Zeiten mit einem Börsenpreis von über 3 ct/kWh eingespeist wird. Dies ist laut dem Eckpunktepapier in ca. 85 % der Jahresstunden der Fall.

Weitere Punkte umfassen restriktivere Regeln für die KWK-Vergütung von modernisierten BHKW, Anforderungen an die Umrüstbarkeit auf reinen Wasserstoffbetrieb, Ausweitung der Direktvermarktung und die Fortführung von Ausschreibungen für größere iKWK- und KWK-Projekte.

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