In der letzten Sitzungswoche vor seiner Neuwahl hat der Deutsche Bundestag mehrere Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) verabschiedet. Es wird am 1.4.2025 als KWKG 2025 in Kraft treten und lässt die Höhe und Vergütungsdauer der Zuschläge unverändert. Neben einigen regulatorischen Vereinfachungen und Klarstellungen wurde insbesondere eine Verlängerung der Geltungsdauer verankert: KWK-Anlagen, die bis zum 31.12.2026 verbindlich bestellt wurden oder für die bis dahin eine emissionsschutzrechtliche Genehmigung vorliegt, werden nach diesem Gesetz gefördert.
Dies bedeutet für die Planung von KWK-Anlagen wie Blockheizkraftwerken (BHKW) mehr Planungssicherheit und insbesondere bei größeren Anlagen erheblich mehr Zeit als die bisherige Regelung, die zum gleichen Datum (31.12.2026) die Inbetriebnahme der KWK-Anlage gefordert hatte. Eine umfassendere Änderung des KWKG mit weiter reichender Verlängerung bis 2030 steht im Anschluss an ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Laufe dieses Jahres weiterhin auf der Agenda.
Vor allem ist die Verabschiedung mit den Stimmen der sich bereits in der „heißen Phase“ des Wahlkampfes befindlichen Parteien CDU/CSU, SPD, Grüne und Linkspartei ein starkes Signal der Politik, dass die zentrale Rolle der KWK als Partnerin der Erneuerbaren in der Energiewende parteiübergreifend anerkannt wird. Der beschlossene Gesetzesentwurf zum KWKG 2025 kann hier vom Server des Bundestages abgerufen werden.