Nach Meldung des Verbandes kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) vom 24.10.2016 ist von der EU endlich auch die förmliche beihilferechtliche Genehmigung des Ende letzten Jahres vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Förderung von klimafreundlichen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Deutschland (KWKG 2016) erteilt worden. Nachdem bereits im August dieses Jahres die Einigung zwischen EU-Kommission und Bundesregierung bekannt gegeben worden war, darf nun endlich das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit dem Versand der Förderbescheide an Betreiber von KWK-Anlagen rückwirkend zum 1. Januar 2016 beginnen. Die Billigung der EU-Kommission und der Versand der Förderbescheide ist ein wichtiger Schritt hin zu einem planungs- und rechtssicheren Betrieb von KWK-Anlagen.