Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet. Mit dem Gesetz wird das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG bzw. „Heizungsgesetz“) im Herbst 2026 abgelöst und der Einsatz erneuerbarer Brennstoffe neu geregelt. An die Stelle der bisherigen 65-%-Vorgabe für erneuerbare Wärme tritt im Bereich der brennstoffgebundenen Wärmeversorgung die sogenannte „Bio-Treppe“. Sie sieht vor, den Anteil erneuerbarer Brennstoffe, beispielsweise Biomethan, Biogas oder grüner Wasserstoff, schrittweise zu erhöhen – von 10 % ab dem 1. Januar 2029 auf 60 % im Jahr 2040.
Ein besonderer Erfolg ist die ausdrückliche Verankerung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in einem eigenen Abschnitt des GModG. Blockheizkraftwerke (BHKW) werden damit als eigenständige Erfüllungsoption im neuen Rechtsrahmen berücksichtigt. Das ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem bisherigen GEG, das die KWK schlicht ausgeblendet hatte. Flexible und hocheffiziente KWK-Anlagen leisten auch langfristig einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit, insbesondere in Zeiten geringer Stromerzeugung aus Wind- und Solaranlagen. Mit der Verankerung im GModG schafft der Gesetzgeber dafür einen verlässlichen regulatorischen Rahmen.