Am 9. Juli 2026 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil verkündet, dass es sich beim deutschen Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz) nicht um eine staatliche Beihilfe handelt. Es muss somit nicht von der EU-Kommission genehmigt werden. Damit beendet der EuGH einen jahrelangen Streit zwischen Bundesregierung und EU-Kommission. Das auf einer Umlagefinanzierung beruhende KWK-Gesetz darf auf nationaler Ebene beschlossen und in Kraft gesetzt werden. Eine zusätzliche, beihilferechtliche Genehmigung seitens der EU-Kommission ist nicht erforderlich.
Der EuGH folgt mit dem Urteil der Entscheidung des EU-Gerichts (EuG) aus dem Jahr 2024 und der Empfehlung des EuGH Generalanwaltes vom Oktober 2025. Diese Entscheidung vereinfacht die Überarbeitung des KWK-Gesetzes durch die deutsche Gesetzgebung erheblich. Wir rechnen mit einer Verabschiedung im zweiten Halbjahr 2026 und einem nahtlosen Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.