Endgültiges Urteil des EuGH: KWK-Gesetz nicht genehmigungspflichtig

Am 9. Juli 2026 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil verkündet, dass es sich beim deutschen Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz) nicht um eine staatliche Beihilfe handelt. Es muss somit nicht von der EU-Kommission genehmigt werden. Damit beendet der EuGH einen jahrelangen Streit zwischen Bundesregierung und EU-Kommission. Das auf einer Umlagefinanzierung beruhende KWK-Gesetz darf auf nationaler Ebene beschlossen und in Kraft gesetzt werden. Eine zusätzliche, beihilferechtliche Genehmigung seitens der EU-Kommission ist nicht erforderlich.

Der EuGH folgt mit dem Urteil der Entscheidung des EU-Gerichts (EuG) aus dem Jahr 2024 und der Empfehlung des EuGH Generalanwaltes vom Oktober 2025. Diese Entscheidung vereinfacht die Überarbeitung des KWK-Gesetzes durch die deutsche Gesetzgebung erheblich. Wir rechnen mit einer Verabschiedung im zweiten Halbjahr 2026 und einem nahtlosen Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.

BHKW-Projekte mit 50 kW elektrischer Leistung

Jetzt planen und bis 31.12.2026 beauftragen

Vorausschauend handeln lohnt sich! Sichern Sie sich durch rechtzeitige Planung und Bestellung Ihres 50 kW BHKW die attraktive Förderung des derzeit gültigen KWK-Gesetzes.

mehr

Unternehmen

Kraft aus Tradition

Seit über 45 Jahren finden wir unseren Antrieb im Klimaschutz und verbessern stetig die Energieeffizienz und Leistung unserer Produkte.

mehr

Blockheizkraftwerke

Unsere BHKW-Module ab 50 kW

Blockheizkraftwerke sind durch die sekundenschnelle Strombereitstellung ein guter Ausgleich für die Erzeugungsschwankungen erneuerbarer Energiequellen.

mehr

Kachel SOKRATHERM Referenzen

Referenzen

Referenzbeispiele

Ob in Schwimmbädern, Hotels, Krankenhäusern, Industriebetrieben, Verwaltungsbauten oder Kläranlagen – unsere BHKW-Kompaktmodule überzeugen an jedem Ort.

mehr