Laut dem vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) am 18.09.2026 veröffentlichten Eckpunktepapier wird das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bis zum Jahr 2035 verlängert und die Novelle spätestens im ersten Quartal 2027 in Kraft treten.
Die Förderung für Blockheizkraftwerke (BHKW) bis einschließlich 50 kW elektrischer Leistung soll deutlich reduziert werden. Zur Sicherung der deutlich attraktiveren Förderung nach KWKG 2025 empfehlen daher, BHKW dieser Leistungsgröße vor dem 31.12.2026 verbindlich zu bestellen.
Viele der im Eckpunktepapier beschriebenen Änderungen fördern die KWK als flexible Partnerin der Erneuerbaren Energien, um deren Erzeugungslücken hocheffizient zu schließen. Das erfordert einen strommarktorientierten Betrieb mit weniger Vollbenutzungsstunden (VBh) pro Jahr, bei dem das BHKW dann Strom erzeugt, wenn das Angebot knapp ist und das Potential bietet, am Strommarkt höhere Preise zu erzielen.
Die entsprechenden Änderungen in der Übersicht:
Weitere Punkte umfassen restriktivere Regeln für die KWK-Vergütung von modernisierten BHKW, Anforderungen an die Umrüstbarkeit auf reinen Wasserstoffbetrieb, Ausweitung der Direktvermarktung und die Fortführung von Ausschreibungen für größere iKWK- und KWK-Projekte.