Betreiber eines neuen Blockheizkraftwerkes (BHKW) mit bis zu 50 kW Nettostromleistung erhalten nach dem derzeit gültigen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) vergleichsweise hohe Zuschläge: 16 ct/kWh für eingespeisten und 8 ct/kWh KWK-Zuschlag für vor Ort verbrauchten BHKW-Strom.
So beträgt die Förderung z.B. bei einem BHKW-Kompaktmodul GG 50, bei dem der erzeugte Strom zu 100 % ins öffentliche Netz eingespeist wird, über die Förderdauer von 30.000 Vollbenutzungsstunden insgesamt 240.000 EUR. Wird der BHKW-Strom komplett selbst verbraucht, betragen die Zuschlagszahlungen 120.000 EUR (s. Grafik). Diese geringeren Zuschlagszahlungen werden jedoch von den Einsparungen aus der Verdrängung von zugekauftem Strom kompensiert, so dass auch hier die Gesamtwirtschaftlichkeit sehr attraktiv ist. In beiden Fällen sowie bei einem Mix aus Einspeisung und Selbstverbrauch können die Investitionen meist schon allein über die KWK-Zuschläge vollständig gedeckt werden.
Voraussichtlich am 01.01.2027 wird ein novelliertes KWKG in Kraft treten. Nach den uns vorliegenden Informationen sind für BHKW bis 50 kW künftig niedrigere Zuschläge und verpflichtende Anteile biogener Brennstoffe zu erwarten. Um sich die derzeitige Förderung zu sichern, empfehlen wir, Projekte mit einem BHKW-Kompaktmodul GG 50 frühzeitig zu planen und spätestens bis zum 31.12.2026 zu beauftragen, mit innovativer Anlagentechnik und über 90 % Wirkungsgrad.
Ein neues BHKW bietet drei entscheidende Vorteile:
Gerne prüfen unsere Vertriebsingenieure kurzfristig, ob sich ein neues GG 50 in einem Ihrem Projekt wirtschaftlich lohnt. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail an vertrieb|at|sokratherm.de oder telefonisch unter 05221-96210 – wir erstellen Ihnen eine unverbindliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.