Viessmann
VITOBLOC/BHKW-Kompaktmodule

B.KWK
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V.

Der für KWK-Stromeinspeisungen
maßgebliche aktuelle Strompreis


Der durchschnittliche Preis für Baseload-Strom an der Strombörse EEX
in Leipzig ist im zweiten Quartal 2007 laut Mitteilung des
BHKW-Infozentrums auf 33,21 EUR/MWh gestiegen..
Dieser Preis ist für die Vergütung von im dritten Quartal 2007
eingespeisten KWK-Strom maßgeblich.


Eine Statistik zum Verlauf des Baseload-Preises im .pdf Format finden Sie hier





m+p Tochter Savemaxx erhält den
KfW Energieeffizienzpreis 2006

Für das Energieoptimierungsprojekt bei der
Procter & Gamble Manufacturing GmbH in Crailsheim wurde
die Savemaxx GmbH mit dem Energieeffizienzpreis 2006
von der KfW ausgezeichnet.


Durch eine energetische Optimierung der Produktions- und
Verwaltungsgebäude stieg die Energieeffizienz innerhalb der vergangenen
drei Jahre am Standort Crailsheim um 24,5%.
Hierdurch konnten Energiepreissteigerungen je Produktionseinheit
kostenneutral aufgefangen und der Energiebedarf für Heizung und
Warmwasser in den 68.000 m großen Betriebsgebäuden systematisch
reduziert werden.
Die Maßnahmen: Flachdachsanierung mit 100% Dampfsperre und
doppelter Isolierstärke, neue Regler für Klimaanlagen, Installation von
zwei wärmegeführten Blockheizkraftwerken (je 490 kW therm, 340 kW el)
im Contracting mit den örtlichen Stadtwerken und eine bedarfsorientierte
Abwärmeeinspeisung der Druckluftkompressoren in die drei Heizkreise.
Dank sektional dimmbarer Hallenbeleuchtung, Umbau von Großklimaanlagen
auf DDC-Technik, druckgeführte bedarfsgerechte Regelung der
Umlaufpumpen sowie die Substitution eines 450 kW el Durchlauferhitzers
sank der Strombedarf.
Energieeinsparung jährlich: EUR 205.000, Investition: EUR 275.000

Quelle: VDI Nachrichten, Berlin 24.11.2006, rus




Geändertes Antragsverfahren für die
Rückvergütung der Mineralölsteuer


Mit Wirkung vom 01.08.2006 ist das Energiesteuergesetz (EnergieStG)
in Kraft getreten und hat das bisherige Mineralölsteuergesetz (MinöStG)
abgelöst.

Es hat sich lediglich die steuertechnische Terminologie geändert: an die Stelle
der Vergütung der Mineralölsteuer für zur Kraft-Wärme-Kopplung verwendete
Mineralöle (nach § 25 Abs. 1 Nr. 5 MinöStG) ist die Steuerentlastung für
die Stromerzeugung und die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme
(nach § 53 EnergieStG) getreten.
Obwohl sich an den einzelnen Steuersätzen nichts geändert hat, müssen für

das Jahr 2006 zwei Anträge gestellt werden, da das neue Gesetz zum
01.08.2006 in Kraft getreten ist, nämlich ein Antrag auf dem (bisherigen)
Vordruck 1104 für den Zeitraum bis einschließlich 31.07.2006 und ein Antrag
auf dem (neuen) Vordruck 1117 für den Zeitraum ab dem 01.08.2006.
Die Mengen für den gesamten Vergütungs- bzw. Entlastungszeitraum sind

dementsprechend aufzuteilen. Wenn keine Zwischenablesung zum 31.07.2006
erfolgt ist, können die Mengen auch anteilig entsprechend dem zeitlichen
Verhältnis angegeben werden also (365 zu 212 bzw. 365 zu 153 Tage =) 58 %
der Jahresmenge auf den Zeitraum bis 31.07.2006 und 42 % auf den Zeitraum
bis 31.12.2006.
Mit Inkrafttreten des EnergieStG ist die Anmelde- und Erlaubnispflicht

für die Verwendung von nach § 2 Abs. 3 Satz 1 EnergieStG versteuerten
Energieerzeugnissen zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren
in begünstigten Anlagen i. S. v. § 3 Abs. 1 Nr. 1 EnergieStG entfallen.
Einige Hauptzollämter haben den Erlaubnisschein inzwischen zurückerbeten.

Die Vordrucke können unter dem folgenden Link aus dem Internet
bezogen werden:
http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vordrucke/c0_vst/index.php




Vergütung von KWK-Stromeinspeisungen

Laut KWK-Gesetz sind die Netzbetreiber verpflichtet, für den aus
KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 2 MW eingespeisten
Strom den 'üblichen Preis' zu vergüten sowie ein Entgeld für
vermiedene Netznutzung zu zahlen.
Als 'üblicher Preis' gilt der durchschnittliche Preis für Baseload-Strom an der

Leipziger Strombörse EEX. Um börsenbedingte Schwankungen auszugleichen,
sollte in Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen mit einem Mittelwert aus den
vorangegangenen 4 Quartalen gerechnet werden. Mit z. B. 6 Cent/kWh incl.
der Vergütung für vermiedene Netznutzung und dem Bonus von 5,11 Cent/kWh
bei BHKW-Modulen bis 50 kW lassen sich also z. Zt. im Jahresmittel
ca. 11 Cent/kWh für den eingespeisten Strom erzielen. Bei BHKW-Leistungen
über 50 kW (bis 2.000 kW) und dem hierfür geltenden Bonus in Höhe von
2,25 Cent/kWh sind es z. Zt. ca. 8 Cent/kWh.

Siehe auch unter 'Förderung von Blockheizkraftwerken'.



Förderung von Blockheizkraftwerken

Der Betrieb von Blockheizkraftwerken wird auf vielfältige Weise
staatlich gefördert.

mehr... (Förderung von Blockheizkraftwerken als .pdf)



KWK-Förderung für 50 kW-Anlagen verlängert

Laut KWK-Gesetz wird für BHKW-Anlagen mit einer elektrischen
Leistung bis 50 kW, die bis Ende 2005 in Betrieb gehen, 10 Jahre lang

ein Bonus von 5,11 Cent/kWh gezahlt. In einem Artikelgesetz wurde
die Frist, bis zu der die KWK-Anlage in Betrieb gehen muss, auf Ende
2008 verlängert.

mehr... (Presseartikel aus
'Energie & Management', 15. Juli 2005, als .pdf)



Novelliertes KWK-Gesetz trat am 1.8.2004 in Kraft

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) rät allen
BHKW-Betreibern, ihren Einspeisevertrag zu prüfen.

mehr... (Presseerklärung des B.KWK als .pdf)



KWK-Gesetz am 2.4.2004 novelliert

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) begrüßt
die Verbesserung der Rahmenbedingungen beim BHKW Einsatz.

Eine klare Regelung für die Vergütung von eingespeistem Strom
war überfällig.


mehr... (Presseerklärung des B.KWK als .pdf)


KWK-Gesetz verabschiedet

Am 19.3.2002 hat der Deutsche Bundestag das 'Gesetz für die
Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-
Kopplung (KWK-Gesetz) beschlossen. Zweck des Gesetzes
ist u. a. die besondere Förderung kleiner KWK-Anlagen mit einer
elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt.'
Hiernach sind die Netzbetreiber verpflichtet, für den aus KWK-Anlagen

eingespeisten Strom, den 'üblichen Preis' zu vergüten, sofern
sich beide Parteien nicht auf einen anderen Preis geeinigt haben.
Der Einspeiser hat außerdem einen Anspruch auf Vergütung der
vermiedenen Netznutzungsentgelte sowie auf einen festgelegten
Zuschlag (Bonus).

mehr... (KWK-Gesetz als .pdf)


Entwicklungsstand pflanzenöltauglicher
Dieselmotoren

Die nachfolgende Auflistung soll den aktuellen Entwicklungsstand
von pflanzenöltauglichen Dieselmotoren aufzeigen und fasst die
sich darausergebenden Folgerungen für den Einsatz solcher Motoren
in BHKW-Anlagen zusammen. (Stand 10/2005)

mehr... (Entwicklungsstand pflanzenöltauglicher
Dieselmotoren als .pdf)